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AGB´s und Hausordnung

des Hostels jo-si, Garnisonsplatz 4, 01917 Kamenz - nachstehend Hostel genannt -

 

§ 1 Geltungsbereich

 Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in mündlicher und schriftlicher Form sowie per E-Mail über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern bzw. Betten des Hostels zur Beherbergung, ebenso wie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hostels.

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Andere Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese ausdrücklich in schriftlicher Form vom Hostel bestätigt werden.

 

 Das Hostel behält sich vor, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zuwiderhandlung des Gastes gegen die Hausordnung, grundsätzlich von seinem Hausrecht uneingeschränkt und jederzeit Gebrauch zu machen.

 

§ 2 Vertragsabschluss, -partner

 

 Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Annahme des Antrages des Gastes durch das Hostel zustande. Dem Hostel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

 

 Das Anmelde- und Buchungsformular sind wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.

 

 Vertragspartner sind das Hostel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Bestellung für den Gast vor, haftet er dem Hostel gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

 

 Das Hostel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer/Betten bereitzuhalten und die

vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmer-/Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preisen des Hostels spätestens bei Anreise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte.

 

Bei Anreisen Montag bis Freitag nach 17.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ist die Zahlung vorab per Banküberweisung vorzunehmen.

 

 Bei Gruppenbuchungen erhebt das Hostel eine Anzahlung. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Anreise zu leisten.

 

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

 Die Preise können vom Hostel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Betten, der Leistungen des Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hostel dem zustimmt.

 

 Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Hostel ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Mahnungen wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 8,00 Euro fällig.

 

 

§ 4 Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)

 

 Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart, gelten folgende Stornofristen und -gebühren:

- 30 Tage bis 3 Tage vor Anreise werden 50% des Gesamtpreises fällig,

- weniger als 3 Tage vor Anreise werden 80% des Gesamtpreises fällig.

 

 Falls einzelne Betten aus einem komplett gebuchten Zimmer storniert werden, ist das Hostel berechtigt, diese Betten auch an Gäste zu vermieten, die nicht zur Gruppe gehören.

 

 Ein Rücktritt des Gastes vom mit dem Hostel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hostels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hostels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

 

 Dem Hostel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

§ 5 Rücktritt des Hostels

 

 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hostel innerhalb dieses Zeitraums seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Zimmern/Betten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hostels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

 Wird eine vereinbarte oder gemäß der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlungen auch nach dem Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

 Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

- der Gast die angegebene Ankunftszeit nicht einhält und sich um mindestens 2 Stunden verspätet, ohne das Hostel davon in Kenntnis zu setzen.

- höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person oder des Zwecks, gebucht werden.

- das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostel in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist.

 

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 

 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Betten, es sei denn, dies wird konkret mit dem Hostel vereinbart.

 

 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Gepäck kann aber vorab im Büro eingestellt werden.

 

 Beim „Check-in“ ist der Beherbergungsschein mit den persönlichen Daten des Gastes auszufüllen. Dazu gehört Name, Adresse, mitreisende Personen, ID oder Passnummer, E-Mail und Telefonnummer.

 

 Dem Personal ist einen Tag vor der Abreise bekannt zu geben, um welche Uhrzeit die Zimmer/Bettenübergabe stattfinden soll. Jedoch nicht vor 07:00 Uhr.

 

 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hostels bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers den vollen Listenpreis in Rechnung stellen.

 

§ 7 Haftung des Hostels

 

 Das Hostel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

 

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hostel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hostels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hostels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

 

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

 

 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.

 Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.

 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist der Sitz des Hostels.

 

 

Hausordnung

 

 In den Räumlichkeiten des Hostels sind das Rauchen und offenes Feuer untersagt. Bei Zuwiderhandlungen müssen wir dem Gast leider 150 Euro für den erhöhten Reinigungsaufwand und damit verbundenen Umsatzausfall berechnen. Sollten durch die Rauchmelder Feuerwehreinsätze ausgelöst werden, müssen wir dem Gast auch diese beträchtlichen Kosten in Rechnung stellen.

 

 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache und der Genehmigung der Betreiber gegen Gebühr mitgebracht werden.

 

 Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten. In dieser Zeit sind laute Geräusche und Lärm zu vermeiden. Musik ist nur mit Kopfhörern zu hören.

 

Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol oder Drogen auf den Zimmern ist untersagt.

 

 Das Aufbewahren, sowie die Zubereitung von Lebensmitteln ist aus hygienischen Gründen auf den Zimmern nicht gestattet.

 

 Schwerwiegende und wiederholte Belästigungen anderer Gäste können zur firstlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages, Schadenersatzforderungen und Hausverbot führen.

 

 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des stationären Stromnetzes bedarf der Zustimmung des Hostels.

 

Für Gepäck und Wertgegenstände wird durch das Hostel keine Haftung übernommen.

 

 Besucher können in der Lounge/Rezeption empfangen werden. Die Übernachtung oder auch nur die teilweise die Unterbringung von hausfremden Personen ist grundsätzlich untersagt.

 

 Die Gäste sind auf Selbstverpflegung angewiesen. Dafür steht eine im üblichen Umfang ausgerüstete Küche zur Verfügung, welche durch alle Gäste genutzt werden kann. Eine Absprache mit anderen Gästen/Gruppen über Nutzungszeiten und -umfang ist daher geboten.

 

 Die Toiletten, die Dusche und der Waschraum stehen den Gästen ebenfalls zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gegenseitige Rücksichtnahme ist geboten.

 

 Der Gast hat die Einrichtung des Hauses sowie die Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden.

 

Das Mobiliar, z.B. Stühle, Decken usw., ist grundsätzlich in den Räumen zu belassen, in denen es vorzufinden ist.

 

 Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäuden oder Inventar ist der entstandene Schaden unverzüglich durch den Verursacher zu regulieren.

 

Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinaus gehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hostel berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.

 

Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von:

– Hand- und Badetüchern

– Matratzen und Matratzenschoner, Kissen und Kissenschoner

– Bettwäsche

– elektrische Kleingeräte und Geschirr

– sonstigen Einrichtungsgegenständen, auch auf dem Hostel-Gelände.

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